Verfassungsexpert:innen stellen sich hinter Letzte Generation – Grundgesetz verpflichtet die Regierung zu Maßnahmen gegen die Klimakatastrophe

31.08.203 - Prof. Dr. Markus Krajewski weißt auf Artikel 20a Grundgestz hin während er gemeinsam mit Unterstützer:innen der Letzten Generation im Polizeikessel steht. Foto: (c) Letzte Generation
31.08.203 - Prof. Dr. Markus Krajewski weißt auf Artikel 20a Grundgestz hin während er gemeinsam mit Unterstützer:innen der Letzten Generation im Polizeikessel steht. Foto: (c) Letzte Generation

München, 30.08.2023, 13:25 – Das Grundgesetz verpflichtet die Regierung, ausreichende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Klimakatastrophe zu verhindern. Für diese Überzeugung riskieren die Unterstützer:innen der Letzten Generation seit eineinhalb Jahren Haft, Vorstrafen und Gewahrsam – so wie aktuell in Bayern. Jetzt wurde diese Auffassung offiziell von 60 Expert:innen für Verfassung und Völkerrecht bestätigt.

Die Professor:innen aus ganz Deutschland haben einen entsprechenden offenen Brief unterzeichnet, der heute auf dem “Verfassungsblog” veröffentlicht wurde. Eine der wichtigsten deutschsprachigen Plattformen für verfassungsrechtliche Fachthemen. 

Zu den Unterzeichner:innen zählen unter anderem Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Susanne Baer, bis Februar 2023 als Verfassungsrichterin in Karlsruhe berufen, Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt und Prof. Dr. Remo Klinger beide Beschwerdeführer in dem wegweisenden Klimaurteil 2021 sowie Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, Universität Flensburg Professorin für Europa- und Völkerrecht an der Universität Flensburg.

Prof. Dr. Markus Krajewski, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität Nürnberg ist einer der Initiatoren des Briefes. Er war heute gemeinsam mit Wissenschaftler:innen aus weiteren Fachdisziplinen und Unterstützer:innen an einer Kundgebung am Siegestor in München beteiligt. 

Foto: (c) Jonas Ertle
Foto: (c) Jonas Ertle

Die ‘Letzte Generation’ hat recht, wenn sie sagt, dass die Bundesregierung durch die Verfassung zu Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet ist. Hierzu müsste sie ein inhaltlich ausreichendes Klimaschutzprogramm mit wirksamen Maßnahmen zur weiteren Reduktion der Treibhausgasemissionen beschließen. Tut sie dies nicht, würde das bedeuten: Die Bundesregierung bricht die Verfassung.”, fasst er die verfassungsrechtliche Lage zusammen.

Im Verlauf dieser Kundgebung entstanden daraus Sitzblockaden am Siegestor. Die Unterstützer:innen der Letzten Generation sind einfach nicht bereit länger zuzusehen, wie die Bundesregierung ihre nun auch von Verfassungsexpert:innen bestätigte Pflicht zum Klimaschutz verletzt. Dabei hielten sie außer ihren üblichen Bannern gebundene Versionen des Grundgesetzes in der Hand.

Foto: (c) Jonas Ertle

Pressekontakt
Carla Hinrichs
Telefon: +49 3023591611
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