Am 25.11.2023 werden erneut Unterstützer:innen der Letzten Generation ab 12 Uhr die Straße des 17 Juni besetzen, (c) Letzte Generation.
Berlin, 13.11.2023 – 11:00 Uhr – Erneut sind in erster Instanz Unterstützer:innen der Letzten Generation am Amtsgericht Tiergarten vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen worden.
Rolf Meyer, Sprecher der Letzten Generation erklärt: “Die erneuten Freisprüche am Amtsgericht Tiergarten zeigen, dass unsere Proteste auch juristisch als legitim bewertet werden können. Unsere Regierung bricht geltendes Recht und so steuern wir noch in diesem Jahrhundert auf eine drei Grad heißere Welt zu. Es ist unsere moralische Pflicht, friedlichen Widerstand gegen die Verantwortungslosigkeit der Regierung Scholz zu leisten. Wir freuen uns, dass immer wieder auch Richter:innen den Mut haben, die Legitimität unseres Protests anzuerkennen.”
Gestern und heute wurden in drei Verfahren am Amtsgericht Tiergarten die Vorwürfe von Nötigung durch Sitzblockaden und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte aufgrund des Anklebens von Händen auf der Fahrbahn verneint.
Bei der gestrigen Hauptverhandlung gegen Lisa Sieghart (21) wurde eine Sitzblockade vom 07.11.2022 verhandelt. Richter Plüür betonte, dass er die Protestform selber persönlich ablehne, aber eine Verurteilung wegen Widerstand und Nötigung eine haarsträubende Überdehnung des Gewaltbegriffs darstelle. Bei der Abwägung ob eine Verwerflichkeit vorliege, lasse Artikel 20a GG nur eine Entscheidung zugunsten der Angeklagten zu.
Heute morgen wurde Alison Schönwald (22) in zwei Verfahren ebenfalls von den Vorwürfen der Nötigung und des Widerstands freigesprochen. Es ging konkret um zwei Sitzblockaden in Berlin am 06.07.2022 auf der Holländerstraße sowie am 04.07.2022 auf der Seestraßenbrücke. Das Festkleben einer Hand auf der Fahrbahn könne nicht als „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ nach § 113 StGB gewertet werden, da dies nicht unter den Gewaltbegriff falle, stellte in diesen Verfahren Richter Dr. Cebulla fest.
Insgesamt wurden damit bereits elf Berliner Verfahren erstinstanzlich zugunsten von Unterstützer:innen der Letzten Generation mit Freispruch entschieden.
Dass unsere Bundesregierung ihren Pflichten in der Klimakatastrophe nicht nachkommt und sich daraus eine Pflicht zum Widerstand ableitet, ist Kern der Argumentation der Letzten Generation.
Ebenso wie Richter Plüür vom Amtsgericht Tiergarten verweisen auch Unterstützer:innen der Letzten Generation dabei immer wieder auf Artikel 20a Grundgesetz: “Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.”
Rolf Meyer erläutert: „Wir werden weiter protestieren und der Gesellschaft und den Gerichten immer wieder die Frage stellen, ob es verwerflich ist, friedlichen Widerstand gegen eine Regierung zu leisten, welche unsere Lebensgrundlagen zerstört und damit das Grundgesetz bricht – oder ob unser Handeln gerechtfertigt ist. Zeitgleich rufen wir unsere Mitbürger:innen zum friedlichen Widerstand auf. Die nächste große Gelegenheit, sich an unseren Protesten zu beteiligen, ist der 25.11.2023.”
Zum 25.11.2023 ruft die Letzte Generation ab 12 Uhr zu einer Massenblockade der Straße des 17. Juni im Bereich des Großen Sterns auf.