– Protest für Verfassungsziele
ist legitim und darf
nicht weggesperrt werden –
München, 08.09.2023, 12:00 Uhr – Die Letzte Generation hat am heutigen Freitag um 09:54 Einspruch gegen die präventive Inhaftierung von Solvig Schinköthe (42) und Miriam Meyer (32) eingelegt. Nach friedlichen Protesten gegen das Versagen der Regierung in der Klimakrise werden die zwei Frauen seit acht bzw. sieben Tagen in der JVA Stadelheim festgehalten. Beide sollen dort einen ganzen Monat eingesperrt bleiben, um sie von weiteren Protesten abzuhalten.
Dagegen hat die Letzte Generation heute am Amtsgericht München Einspruch eingelegt. Protest gegen das verfassungswidrige Verhalten der Regierung in der Klimakrise darf nicht einfach »weggesperrt« werden.
Prof. Dr. Markus Krajewski, Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität Nürnberg, hat die Beschwerde gegen die Präventivhaft mitverfasst. Er war zudem Mitinitiator des offenen Briefes, in dem über 60 Verfassungsrechtler:innen die Regierung zu verfassungsgemäßer Politik ermahnten und den Umgang der Politik mit der Letzten Generation kritisierten. [1]
Zur Präventivhaft in Bayern äußert sich Krajewski wie folgt: “30 Tage Präventivgewahrsam sind immer unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Die Anwendung dieser Maßnahme gegen Menschen, die friedlich für mehr – verfassungsrechtlich gebotenen – Klimaschutz protestieren, ist völlig absurd und mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht vereinbar.”
Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International Deutschland äußerte sich entsprechend kritisch: “Menschen über Wochen einzusperren, um sie davon abzuhalten, an Protesten teilzunehmen, ist weder mit rechtsstaatlichen Grundsätzen noch mit den Menschenrechten vereinbar. Dabei geht es offensichtlich nicht um Gefahrenabwehr, sondern um Abschreckung. Und das darf in einem Rechtsstaat nicht die Antwort auf friedlichen Protest sein.” [2]
Es wird erwartet, dass das Amtsgericht München der Beschwerde keine Abhilfe schaffen und der Sachverhalt noch heute dem Landgericht München übertragen wird. Dort hofft die Letzte Generation auf eine möglichst rasche Entscheidung, vielleicht schon in den kommenden Tagen.