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Eine Notfallsitzung, um die Wende einzuleiten
Wir protestieren! Wir stören! Wir unterbrechen! Wir leisten Widerstand! Der Gesellschaftsvertrag wurde gebrochen, weil die Regierung und das reichste 1 Prozent am Kurs der Klimavernichtung festhält. Dieser Kurs stürzt Milliarden von Menschen ins Unglück. Wir treten ein für unsere Verfassung und für einen stabilen Rechtsstaat, für Frieden, sichere Versorgung und kurzum, für eine lebenswerte Zukunft. Häufig wird uns vonseiten der Regierung vorgeworfen, wir sollten lieber helfen, Mehrheiten zu organisieren. Hiermit spielen wir den Ball zurück: Die Mehrheit der Gesellschaft will nicht in diesem tödlichen Kurs zugrunde gehen. Sie will mehr Klimasicherheit. Und doch passiert in der Politik zu wenig, zu langsam.
Unsere Vernunft sagt uns, dass niemand möchte, dass unsere freie Gesellschaft und Milliarden von Menschenleben riskiert werden!
Selbst einfache Maßnahmen wie das 9-Euro-Ticket oder das Tempolimit von 100 km/h werden von der Regierung nicht umgesetzt, obwohl sie gesellschaftlich mehrheitsfähig sind. Immer wieder zeigt sich: Unsere demokratischen Verfahren sind für einen angemessenen und sozial gerechten Umgang mit der Klimakrise offenbar nicht ausreichend.
Wenn wir die Klimakatastrophe verhindern wollen, müssen wir Ernst machen. Unsere Demokratie muss dringend wieder handlungsfähig werden. Und zwar jetzt. Wir fordern die Regierung deshalb dazu auf, eine geloste Notfallsitzung einzuberufen, um die Wende einzuleiten: Den Gesellschaftsrat.
Der Gesellschaftsrat baut auf dem Instrument des Bürger:innenrates auf. Er setzt sich zusammen aus zufällig gelosten Menschen, die die Bevölkerung Deutschlands nach Kriterien wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungsabschluss und Migrationshintergrund bestmöglich abbilden. Im Gesellschaftsrat wird die Bevölkerung nach wichtigen soziodemographischen Merkmalen abgebildet – eine Art „Deutschland in klein“ kommt zusammen.
Der Gesellschaftsrat erarbeitet in einem definierten Zeitraum die nötigen Schritte unter der Fragestellung: Wie beendet Deutschland bis 2030 die Nutzung fossiler Rohstoffe auf sozial gerechte Weise? Das bedeutet, dass wir unsere Energieversorgung komplett auf 100% erneuerbare Energien umstellen. Zudem müssen menschengemachte Treibhausgasemissionen, die nicht durch das Verbrennen fossiler Rohstoffe entstehen, ebenfalls beendet werden. Dazu gehört eine Kreislaufwirtschaft, die der Verschwendung ein Ende bereitet und somit den Energiebedarf erheblich reduziert und eine klimapositive, also kohlenstoffbindende Landwirtschaft.
Zu allen Hintergründen werden die Teilnehmenden von verschiedenen Expert:innen mit Fakten und Perspektiven versorgt und können in ihren Beratungen auf weiter benötigte Fachexpertise zugreifen. Die Entwicklung der konkreten Maßnahmen findet in professionell moderierten Kleingruppen statt, der Prozess wird medial begleitet und das ganze Land fiebert mit, was der Rat bespricht.
Bürger:innenräte wurden bereits zahlreich und auf unterschiedlichen Ebenen durchgeführt – besonders bei kontroversen Themen waren oft weitreichende und vor allem sozial gerechte Maßnahmen das Ergebnis. In vielen Fällen verschwinden die Empfehlungen jedoch in der Schublade. Der Gesellschaftsrat geht deshalb einen Schritt weiter als bisherige Bürger:innenräte.
Unsere Forderung: Die Regierung soll öffentlich zusagen, die mit den im Gesellschaftsrat erarbeiteten Maßnahmen verbundenen Gesetzesvorhaben in das Parlament einzubringen. Außerdem soll sie die für die Maßnahmen und Gesetzesvorhaben nötige Überzeugungsarbeit im Parlament leisten und die Gesetze nach Verabschiedung in einer beispiellosen Geschwindigkeit und Entschlossenheit umsetzen. Das ist ein Prozess, der echte gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und das Vertrauen in unsere Demokratie stärkt.
Vor über einem Jahr fand ein zivilgesellschaftlich organisierter Bürgerrat Klima statt. Er kann in seiner Struktur als Vorbild dienen. Aber den Bürgerrat Klima 2021 kannten nur etwa 9 % der deutschen Bevölkerung. Die Ergebnisse des Rates stießen in der Bevölkerung, laut repräsentativen Umfragen, auf absolute Mehrheiten.
Wichtig für echten Wandel ist also die Aufmerksamkeit. Wenn ein Rat einberufen wird, sollte das schon vor Beginn in TV-Brennpunkten gezeigt werden und auf den Titelseiten der Zeitungen stehen. Nur so kann der Autofan aus dem Ruhrgebiet auch sehen, dass in diesem Rat andere Autofans aus dem Ruhrgebiet sitzen werden und kann dafür streiten, dass die Regierung ihr Versprechen auch umsetzen muss. Das meinen wir mit dem Gesellschaftsrat.
Meint es die Regierung wirklich ernst mit ihrem Schwur auf die Verfassung? Ist sie wirklich an Lösungen interessiert, die unserer historischen Verantwortung ebenso wie der Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen gerecht werden? Fühlt sie sich wirklich der Demokratie und dem Gemeinwohl der Vielen und nicht bloß Partei- und Lobbyinteressen der Wenigen verpflichtet? Dann beruft sie jetzt den Gesellschaftsrat ein!
Genau wie wir alle, ist auch die jetzige Regierung Teil der letzten Generation vor den Kipppunkten. Wir sind alle die letzte Generation vor den Kipppunkten! Aber wir sind auch die Generation, die noch die Chance hat, aus der Zerstörung auszusteigen. Wir schmieden gemeinsam einen Plan, der von Bürger:innen entwickelt, von der Gesellschaft getragen und von der Politik verwirklicht wird.
Fragen & Antworten
FAQ Inhaltsverzeichnis
Warum brauchen wir einen Gesellschaftsrat?
Selbst einfache Maßnahmen wie das 9-Euro-Ticket oder das Tempolimit von 100 km/h werden von der Regierung nicht umgesetzt, obwohl sie gesellschaftlich mehrheitsfähig sind. Immer wieder zeigt sich: Unsere demokratischen Verfahren sind für einen angemessenen und sozial gerechten Umgang mit der Klimakrise offenbar nicht ausreichend.
Eine Regierung, die die Verfassung nicht einhält und die im Angesicht der größten Katastrophe der Menschheitsgeschichte nicht die ausreichenden Maßnahmen ergreift, ist keine Klimaregierung. Wir stehen vor einer Klippe, die in den Klimakollaps führt. Die Fortschrittskoalition will den Weg in Richtung Klippe weitergehen, Schritt für Schritt, bis wir alle hinabstürzen. Es ist an der Zeit, dass unsere Demokratie demokratischer wird. Zeit, dass die Macht der 1% hin zu den 99% wandert. Es ist an der Zeit, dass die Bürger:innen selbst über Klimaschutz entscheiden können. Die Mehrheit der Gesellschaft will nicht an diesem tödlichen Kurs zugrunde gehen. Die Mehrheit will Klimasicherheit.
Nachdem die Bundesregierung gezeigt hat, dass sie nicht bereit ist, die einfachsten Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, wie das 9-Euro-Ticket und ein 100km/h Tempolimit, müssen wir anerkennen: Unsere demokratischen Verfahren sind für einen angemessenen, sozial verträglichen und gerechten Umgang mit der Klimakrise offenbar nicht demokratisch genug. Was wir brauchen ist ein tiefgreifender Wandel. Unsere Demokratie muss dringend wieder handlungsfähig werden, damit wir die Klimakatastrophe noch rechtzeitig verhindern.
Wir fordern die Bundesregierung deshalb dazu auf, eine geloste Notfallsitzung einzuberufen, um die Wende einzuleiten: Den Gesellschaftsrat.
Was ist der Gesellschaftsrat?
Die Grundidee des Gesellschaftsrates ist es, den Bürger:innen wieder mehr zuzutrauen. Wenn Menschen von Expert:innen zu einem Thema informiert werden, miteinander in den Austausch gelangen und dabei die Perspektiven des jeweiligen Gegenübers kennenlernen, dann finden diese Menschen gemeinwohlorientierte Lösungen. Dies ist der Kerngedanke unserer Forderung. Sowohl von den Maßnahmen gegen die Klimakrise als auch von den Auswirkungen werden alle früher oder später betroffen sein. Es geht um unser Überleben. Daher müssen auch möglichst alle gesellschaftlichen Gruppen mitbestimmen können, wie wir die Katastrophe noch aufhalten und eine bessere Welt gestalten. Hierfür braucht es mehr Demokratie.
Der Gesellschaftsrat baut auf dem Instrument des Bürger:innenrates auf. Dieser setzt sich zusammen aus zufällig gelosten Menschen, die die Bevölkerung Deutschlands nach Kriterien wie Alter, Geschlecht, Bildungsabschluss und Migrationshintergrund bestmöglich abbilden. Auch der Gesellschaftsrat soll ein Abbild der Bevölkerungszusammensetzung sein, quasi ein „Deutschland in klein“. Die Zusammenstellung des Gesellschaftsrates sorgt für sozial gerechtere Lösungen, da Menschen aus allen Teilen der Gesellschaft zusammenkommen und in den Beratungen gleichberechtigt sind, sodass alle Perspektiven berücksichtigt werden.
Die zufällig gelosten Teilnehmenden am Gesellschaftsrat (= “Gesellschaftsrät:innen”) erarbeiten in einem definierten Zeitraum die nötigen Schritte unter der Fragestellung: Wie beendet Deutschland bis 2030 die Nutzung fossiler Rohstoffe?Diese Schritte werden in einem Gutachten festgehalten und der Bundesregierung übergeben. Wir fordern, dass die Bundesregierung öffentlich zusagt, die Maßnahmen des Gesellschaftsrats umzusetzen. Dieses Versprechen ist das Zeichen, dass die Stimme der Bürger:innen ernst genommen wird.
Zu allen Hintergründen werden die Gesellschaftsrät:innen von verschiedenen Expert:innen mit Fakten und Perspektiven versorgt und können in ihren Beratungen auf weiter benötigte Fachexpertise zugreifen. Dies ist wichtig, da Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen im Gesellschaftsrat aufeinandertreffen und es allen ermöglicht werden soll, auf Augenhöhe an den Beratungen teilzunehmen. Alle sollen auf einen möglichst gleichen Wissensstand gebracht werden. Zudem findet die Entwicklung der konkreten Maßnahmen in professionell moderierten Kleingruppen statt. Der gesamte Prozess wird medial begleitet und das ganze Land fiebert mit, was der Rat bespricht. Am Ende werden alle Maßnahmen in einem Transformationsplan Deutschland 2030 zusammengeführt.
Wir sind die letzte Generation vor den Kipppunkten. Aber, wir sind auch die letzte Generation, die noch eine Chance hat, aus der Zerstörung auszusteigen und gemeinsam an einer besseren Welt zu arbeiten. Wie kann das gelingen? Mit einem Plan, der von Bürger:innen entwickelt, von der Gesellschaft getragen und von der Politik umgesetzt wird: durch den Gesellschaftsrat!
Ist die Forderung nach einem öffentlichen Versprechen zur Umsetzung der erarbeiteten Empfehlung nicht undemokratisch? Ist das nicht die Entmachtung der Regierung und des Parlaments?
Die bisherige Politik der Bundesregierung hat gezeigt, dass sie keine Wege findet, uns aus dem Pfad der Zerstörung herauszuführen. Sie hat auch gezeigt, dass sie unseren ersten Forderungen nach einfachsten Sicherheitsmaßahmen, die mehrheitsfähig sind, nicht nachkommt. Die repräsentative Demokratie ist anscheinend nicht in der Lage, angemessen auf diese Krise zu reagieren.
Daher müssen es die Bürger:innen selbst in die Hand nehmen. Der Gesellschaftsrat ist das beste Konzept, einen effektiven Weg aus der Krise zu finden, der zugleich gerecht und demokratisch ist. Die Forderung nach einer demokratischen Ergänzung zur repräsentativen Demokratie ist nicht antidemokratisch. Mit der Forderung nach einem Gesellschaftsrat wird die repräsentative Demokratie nicht abgeschafft, sondern so ergänzt, dass sie wieder handlungsfähig wird.
Des Weiteren sind die Abgeordneten des Parlaments gewählte Volksvertreter:innen. Wenn sie sich zur Einberufung des Gesellschaftsrats entscheiden, tun sie das, weil sie davon überzeugt sind, dass das der beste Weg ist, uns aus der Krise herauszuführen. Die Parlamentarier:innen entscheiden, wie sie mit den im Gesellschaftsrat erarbeiteten Maßnahmen umgehen. Es muss begründet werden, warum eine Maßnahme abgelehnt oder angenommen wurde. Die Öffentlichkeit schaut dabei ganz genau hin, was mit den Ergebnissen des Gesellschaftsrates passiert. Eine Möglichkeit kann zudem sein, dass sich das Parlament bereits im Vorfeld selbst dazu verpflichtet, Maßnahmen umzusetzen, denen eine große Mehrheit der Teilnehmenden am Gesellschaftsrat zugestimmt haben. Bei einem Klima-Bürger:innenrat in Mallorca beispielsweise haben sich die Inselregierung und der Stadtrat dazu verpflichtet, alle Vorschläge umzusetzen, die im Rat eine Mehrheit von mindestens 90 Prozent erhielten.
Was genau ist die Fragestellung des Gesellschaftsrates?
Die zufällig gelosten Teilnehmenden erarbeiten im Gesellschaftsrat in einem definierten Zeitraum die nötigen Schritte unter der Fragestellung: Wie beendet Deutschland bis 2030 die Nutzung fossiler Energien auf sozial gerechte Weise? Das bedeutet, dass wir unsere Energieversorgung komplett auf 100% Erneuerbare Energien umstellen. Zudem müssen menschengemachte Treibhausgasemissionen, die nicht durch das Verbrennen fossiler Rohstoffe entstehen, ebenfalls beendet werden. Dazu gehört eine Kreislaufwirtschaft, die der Verschwendung ein Ende bereitet und somit den Energiebedarf erheblich reduziert und eine klimapositive, also kohlenstoffbindende Landwirtschaft.
Warum 2030? Es gibt kein CO2-Budget mehr – auch global gesehen! Wir haben schon viel zu viel ausgestoßen und müssen den Rückwärtsgang einlegen. Die Realität stellt uns sogar in den konservativ vorsichtigsten Voraussagen (IPCC) ein Zeitfenster von 3-10 Jahren aus, um den Klimakollaps noch aufzuhalten, um das Überschreiten gefährlicher Kipppunkte zu verhindern (manche sind bereits überschritten). Das bedeutet: Wir haben eigentlich die 2020er Jahre, um genau das zu tun. Wir brauchen jetzt eine Vollbremsung und müssen bis spätestens 2030 die Nutzung der Fossilen beenden.
Selbst, wenn man wie der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) davon ausgehen würde, dass es noch ein kleines CO2-Budget gibt: Wenn Deutschland das verpflichtende Pariser Abkommen einhalten will, ist der deutsche Anteil am CO2-Budget bei linearer Reduktion 2030 aufgebraucht. 2030 ist also laut dem eigenen Expert:innenrat der Bundesregierung (dem SRU) die späteste Jahreszahl, die mit dem Pariser Abkommen vereinbar ist!
Wie arbeitet der Gesellschaftsrat?
Die ausgelosten Menschen (= “Gesellschafsrät:innen”) treffen sich in mehreren Sitzungen über einen begrenzten Zeitraum, um zu einer vorgegebenen Fragestellung Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Sie werden dabei von Expert:innen beraten und durch eine professionelle Moderation im Prozess der Maßnahmenfindung unterstützt. Die Themen, mit denen sich der Gesellschaftsrat beschäftigen soll, werden in kleinen Gruppen besprochen. In diesen Kleingruppen wird durch die Moderation auf gleiche Redeanteile und eine konstruktive Diskussion auf Augenhöhe geachtet. Zudem werden die Empfehlungen im Konsent erarbeitet. Eine Entscheidung ist dann getroffen, wenn es keine schwerwiegenden (begründeten) Einwände mehr gibt.
Die Ergebnisse dieser Beratungen in den Kleingruppen werden dann im Plenum allen Gesellschaftsrät:innen vorgestellt Danach wird im Plenum über die erarbeiteten Maßnahmen abgestimmt. Am Ende entsteht ein Gutachten mit allen beschlossenen Maßnahmen, das der Regierung vorgelegt wird. Im Gutachten ist die Zustimmungsquote des Plenums für jede einzelne empfohlene Maßnahme ausgewiesen. So bekommt die Politik schwarz auf weiß geliefert, was die Breite der Bevölkerung fordert.
Was unterscheidet den Gesellschaftsrat vom Bürger:innenrat?
Der Gesellschaftsrat ist ein Bürger:innenrat für die spezielle Fragestellung: Wie beendet Deutschland bis 2030 die Nutzung fossiler Energien auf sozial gerechte Weise?
Der Gesellschaftsrat unterscheidet sich vom Bürger:innenrat darin,
- dass es weitaus mehr Öffentlichkeit um den gesamten Prozess geben muss als bei bisherigen Bürger:innenräten. Hierdurch soll eine gesamtgesellschaftliche Debatte um die Empfehlungen des Gesellschaftsrates ermöglicht werden. Auch im Nachhinein soll die Öffentlichkeit gut und breit informiert werden, wie mit den vom Gesellschaftsrat erarbeiteten Maßnahmen verfahren wird.
- dass die physikalischen Rahmenbedingungen hinsichtlich der wahrscheinlich größten Krise für die Menschheit, der Klimakrise, den Rahmen, unter dem der Rat Empfehlungen erarbeitet, darstellen.. Die Fragestellung soll daher lauten: Wie beendet Deutschland bis 2030 die Nutzung fossiler Energien? Dabei müssen wir zudem die Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft, also ein Ende des Wegwerfens und der Verschwendung, und auf die Landwirtschaft, die klimapositiv, also kohlenstoffbindend sein kann mitberücksichtigen.
- dass die Regierung die Notwendigkeit eines solchen Rates ausruft und klar, sowie öffentlich kommuniziert, was mit den Empfehlungen passiert.
Zur Erklärung: Bisherige Erfahrungen mit Bürger:innenräten haben gezeigt, dass die weitreichenden, gesellschaftsübergreifend erarbeiteten Empfehlungen, oft in der Schublade verschwanden.
Vor über einem Jahr fand beispielsweise ein zivilgesellschaftlich organisierter Bürgerrat Klima statt. Er kann in seiner Durchführung als Vorbild dienen. Aber den Bürgerrat Klima 2021 kannten nur etwa 9 bis 20% der deutschen Bevölkerung. Die Ergebnisse des Rates stießen in repräsentativen Umfragen auf absolute Mehrheiten. Die Bevölkerung steht also hinter den Empfehlungen. Kaum etwas wurde jedoch davon umgesetzt.
Beim Gesellschaftsrat fordern wir deshalb, dass die Regierung öffentlich zusagt, die mit den erarbeiteten Maßnahmen verbundenen Gesetzesvorhaben in das Parlament einzubringen. Wir fordern außerdem, dass die Regierung die für die Maßnahmen und Gesetzesvorhaben nötige Überzeugungsarbeit im Parlament leistet und dass sie öffentlich zusagt, nach Verabschiedung der Gesetze diese in einer beispiellosen Geschwindigkeit und Entschlossenheit umzusetzen.
Wichtig für echten Wandel ist unter anderem die Schaffung von Aufmerksamkeit für den Gesellschaftsrat. Wenn der Rat einberufen wird, sollte das schon vor dem Auftakt in TV-Brennpunkten gezeigt werden und auf den Titelseiten der Zeitungen stehen. Nur so kann der Autofan aus dem Ruhrgebiet auch sehen, dass in diesem Rat andere Autofans aus dem Ruhrgebiet sitzen werden und kann dafür einstehen, dass die im Gesellschaftsrat erarbeiteten Empfehlungen von der Politik auch ernst genommen werden Zudem sollen die Expert:innen-Inputs im TV und Internet übertragen werden und für die ganze Bevölkerung frei zugänglich sein. Es soll für alle transparent sein, von wem und mit welchen Inhalten die Gesellschaftsrät:innen informiert werden. Denn darauf basiert die anschließende Erarbeitung der Maßnahmen.
Im September 2023 startet der vom Bundestag eingesetzte Bürgerrat "Ernährung im Wandel". Welche Haltung hat die Letzte Generation dazu?
Der vom Bundestag eingesetzte Bürgerrat zum Thema „Ernährung im Wandel“ ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung hinzu mehr Beteiligung der Gesellschaft. Bürgerräte sind eine Bereicherung für unsere Demokratie und dieses Zeichen setzt nun auch der Bundestag. Wir von der Letzten Generation sehen die große Notwendigkeit, dass dieses Instrument auch für die Frage genutzt wird, wie Deutschland sozial gerecht bis 2030 aus den fossilen Rohstoffen aussteigt, weil selbst der Expert:innenrat der Bundesregierung argumentiert, dass es für die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen notwendig ist, weitaus früher aus Kohle, Erdöl und Gas auszusteigen, als dies der aktuelle Kurs der Regierung vorsieht. Ein weiterer Schritt, der dringend ausbaufähig ist, ist die Verfahrensverbindlichkeit für Bürgerräte. Für den Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ ist zum aktuellen Zeitpunkt keine schriftliche Stellungnahme innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Vorlegen der Ergebnisse geplant. Damit das Instrument die volle intendierte Wirkung entfalten kann, braucht es jedoch bereits vorab einen klaren Prozess, wie mit den Ergebnissen am Ende verfahren wird. Es braucht einen verbindlichen Termin und eine fest vereinbarte Form, in der der Bundestag sich öffentlich erklärt, wie er mit den Ergebnissen umzugehen plant. Insofern sagen wir: Der Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ ist ein Schritt in die richtige Richtung und wollen mit unserer Forderung nach einem Gesellschaftsrat diese wichtigen Erweiterungen anregen.
Warum fordern wir einen Gesellschaftsrat zur Klimakrise, wenn es 2021 doch schon einen Bürgerrat Klima gab?
Der Bürgerrat Klima war ein zivilgesellschaftlich organisierter Bürgerrat. Die Zivilgesellschaft hat alles versucht, damit ein Bürger:innenrat vor der letzten Bundestagswahl stattfindet und die Debatte und Policy zum Klimaschutz beeinflusst. Das war wichtig und es gab keine Alternative, weil die Regierung selbst keinen Bürger:innenrat zum Klimaschutz umsetzen wollte. Leider hat kaum jemand etwas von diesem Bürgerrat mitbekommen. Zudem wurden die Ergebnisse von der Regierung alles andere als ernst genommen.
Der Gesellschaftsrat unterscheidet sich in einigen Punkten vom bereits durchgeführten Bürgerrat Klima.
- Bekanntheit: Der Bürgerrat Klima ist zu unbekannt. Laut einer repräsentativen Umfrage der Universität Erfurt kennenden bundesweiten Bürgerrat Klima beispielsweise nur 9% der Deutschen. Nur 4% waren die Leitsätze und Empfehlungen bereits bekannt. Die Ergebnisse eines Gesellschaftsrats stoßen nur auf Zustimmung in der Bevölkerung, wenn sie in den Prozess involviert waren und das Gefühl haben, repräsentiert zu sein. Wenn ein Rat einberufen wird, sollte das schon vor Beginn in den TV-Brennpunkten und Titelseiten der Zeitungen stehen. Der Gesellschaftsrat wäre dann schon vor der Durchführung ein bekanntes Format in der Bevölkerung, das von allen verstanden wurde und von breiter Akzeptanz getragen wird.
- Verbindlichkeit: Der Gesellschaftsrat braucht das Vertrauen, dass seine Empfehlungen auch ernst genommen werden. Es darf nicht sein, dass die Maßnahmen, die der Gesellschaftsrat erarbeitet hat, in der Schublade verschwinden. Die Regierung soll daher öffentlich zusagen, die mit den im Gesellschaftsrat erarbeiteten Maßnahmen verbundenen Gesetzesvorhaben schnellstmöglich in das Parlament einzubringen. Außerdem soll sie die für die Maßnahmen und Gesetzesvorhaben nötige Überzeugungsarbeit im Parlament leisten und die Gesetze nach Verabschiedung in einer beispiellosen Geschwindigkeit und Entschlossenheit umsetzen. Das ist ein Prozess, der echte gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und das Vertrauen in unsere Demokratie stärken kann.
- Rahmensetzung: Sie richtet sich danach, was physikalisch notwendig ist. Der Bürgerrat Klima hat sehr gute Empfehlungen erarbeitet, diese würden aber auch nicht ausreichen, bis 2030 die Nutzung von fossilen Rohstoffen zu beenden. Das bedeutet, dass wir unsere Energieversorgung komplett auf 100% erneuerbare Energien umstellen. Zudem müssen menschengemachte Treibhausgasemissionen, die nicht durch das Verbrennen fossiler Rohstoffe entstehen, ebenfalls beendet werden. Dazu gehört eine Kreislaufwirtschaft, die der Verschwendung ein Ende bereitet und somit den Energiebedarf erheblich reduziert und eine klimapositive, also kohlenstoffbindende Landwirtschaft.
Warum wirkt der Gesellschaftsrat der Spaltung/Polarisierung in der Gesellschaft entgegen?
Weil die Teilnehmer:innen am Gesellschaftsrat in ihrer Zusammensetzung das Spektrum der Gesellschaft nach verschiedenen soziodemographischen Merkmalen im Kleinen widerspiegeln und somit auch die verschiedenen Perspektiven der Gesellschaft anteilsmäßig annährend widerspiegeln. Diese Menschen, die aus unterschiedlichen Gesellschaftsgruppen zusammenkommen, können sich kennenlernen und im Beratungsprozess mehr Verständnis füreinander entwickeln. Nachdem sie die jeweiligen Perspektiven kennengelernt haben, ist es ihre Aufgabe, sozial gerechte Maßnahmen gegen die Klimakrise entwickeln.
Der Gesellschaftsrat baut Brücken: Schüler:innen sitzen neben Rentner:innen, nach Deutschland zugewanderte Bürger:innen neben jenen, die in Deutschland aufgewachsen sind. Der Gesellschaftsrat soll es Menschen aus allen Gesellschaftsschichten ermöglichen, auf Augenhöhe ihre Meinung zu äußern und bricht damit Filterblasen auf. Menschen, die sich sonst wahrscheinlich niemals begegnen würden, kommen zusammen und hören sich zu. Die jeweils andere Perspektive zu hören und den Fokus auf die gemeinsame Lösungsfindung zu legen, führt die Teilnehmenden zusammen.
Wie werden die Teilnehmenden für den Gesellschaftsrat ermittelt?
Kurzfassung:
Die Teilnehmenden des Gesellschaftsrates werden nach statistischen Prinzipien zufällig aus der Bevölkerung Deutschlands ausgelost. Auf diese Auslosung hin erfolgt das Anschreiben der Gelosten. Diese melden sich mit allen relevanten soziodemographischen Angaben wie Alter, Geschlecht, Bildungsniveau oder Herkunft zurück. Weil diese Daten der Gelosten dann bekannt sind, kann aus den Rückmeldungen eine Gruppe an Menschen so zusammengestellt werden, dass diese hinsichtlich der gewählten soziodemographischen Merkmale annähernd ein Abbild der Gesellschaft darstellt.
Ziel ist es, hierdurch möglichst allen Gesellschaftsschichten Gehör zu schenken. Eine Art „Mikrokosmos“ oder „Deutschland in Klein“ entsteht.
Ausführliche Erklärung:
Für die Ermittlung der Gesellschaftsrät:innen werden zunächst unter Zuhilfenahme der Einwohnermelderegister Zufallsstichproben gezogen. Hierbei werden die Größenverhältnisse in einem speziellen Schlüssel berücksichtigt, sodass mindestens die 20-fache Menge der geplanten Teilnehmendenanzahl per Los zufällig ausgewählt und per Briefpost zur Teilnahme eingeladen wird.
Mit der Einladung werden die demographischen Merkmale der angeschriebenen Personen erfragt. Nachdem sich die Ausgelosten zurückgemeldet haben, wird im nächsten Schritt aus allen Rückmeldungen entsprechend der mitgeteilten demographischen Merkmale durch „Staffelung“ (auch genannt: “Schichtung”, “Stratifizierung”, “aktive Verteilung”) eine weitestgehend repräsentative Zusammensetzung des Gesellschaftsrates im Hinblick auf soziodemographische Merkmale und ein Stadt-Land Verhältnis erstellt. So wird sichergestellt, dass die endgültige Zusammensetzung des Gesellschaftsrates annähernd der Bevölkerungsstruktur Deutschlands (bspw. hinsichtlich Alter, Geschlecht, Wohnort, Bildungs- und Migrationshintergrund) entspricht (=„repräsentative Stichprobe“). Dieses Verfahren nennt sich „zweistufiges Losverfahren“.
Dadurch haben alle Bürger:innen die gleiche Chance, am Gesellschaftsrat teilzunehmen, also auch politisch unterrepräsentierte Gruppen.
Die Schichtung (Staffelung, Stratifizierung = Auswahl nach demographischen Merkmalen) erfolgt also NACH der primären Auslosung. Somit ist sichergestellt, dass in jedem Fall ALLE Teilnehmenden am Gesellschaftsrat zufällig ausgewählt sind.
Zu bedenken:
Die Zusammenstellung des Gesellschaftsrates kann nicht für alle soziodemographischen Merkmale zu 100% repräsentativ sein – darum geht es auch nicht. Man kann sich immer nur so weit wie möglich an ein „Deutschland in klein“ nach Merkmalen, wie Alter, Geschlecht, Bildungs- und Migrationshintergrund annähern. Ziel ist es, dass im Gesellschaftsrat Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen zusammenkommen und gemeinsam sozial gerechte Lösungen entwickeln. Das Ziel für die Zusammensetzung ist also Perspektivenvielfalt. Man nähert sich an diese Perspektivenvielfalt durch das zweistufige Losverfahren an.
Ist die Teilnahme am Gesellschaftsrat für die zufällig ausgelosten Menschen verpflichtend?
Die Teilnahme am Gesellschaftsrat ist freiwillig. Jedoch muss dafür gesorgt werden, dass die Hürden zur Teilnahme möglichst ausgeräumt werden. So sollte es allen für den Gesellschaftsrat zufällig ausgelosten Bürger:innen bereits nach Lesen des Anschreibens klar sein, um was es sich beim Gesellschaftsrat handelt und wieso ihre Teilnahme daran wichtig ist. Es wird einige Personen geben, die sich vor ihrer Teilnahme am Gesellschaftsrat aus verschiedenen Gründen noch nie politisch engagieren konnten. Im Gesellschaftsrat soll daher allen deutlich gemacht werden: Deine Stimme, deine Perspektive ist wichtig. Genau DU sollst gehört werden.
Unterschiedliche Altersgruppen nutzen zudem unterschiedliche Kommunikationskanäle. Für die Rückmeldung auf das Anschreiben muss es ihnen ermöglicht werden, sich sowohl über Telefon, Brief als auch Mail zurückzumelden. Keine gesellschaftliche Gruppe soll schon beim Anmeldeverfahren aufgrund technischer Fragen ausgeschlossen werden.
Nicht nur das Anschreiben sollte möglichst einfach und für alle verständlich sein, sondern auch die Inhalte der Expert:inneninputs. In Vorgesprächen mit den Expert:innen soll dies deutlich gemacht werden: Wenn ermöglicht werden soll, dass alle Teilnehmenden auf Augenhöhe miteinander diskutieren, dann ist es wichtig, dass alle verstehen, was die Expert:innen ihnen vermitteln.
Jene Teilnehmende, die sich für den Gesellschaftsrat angemeldet haben, sichern Verbindlichkeit zu, an allen Sitzungen des Gesellschaftsrates teilzunehmen.
Damit Menschen am Gesellschaftsrat teilnehmen können, die sonst nicht die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen, z.B. auch aus finanziellen oder zeitlichen Gründen, soll es eine Aufwandsentschädigung geben und z.B. das Angebot zur Kinderbetreuung, um bspw. Menschen wie alleinerziehenden Eltern eine Teilnahme zu ermöglichen. Außerdem sollen Übersetzer:innen zur Verfügung stehen, damit wirklich jede:r sagen und gehört werden kann. Kurzum: Jede mögliche Hürde, die eine Teilnahme erschweren könnte, sollte abgebaut werden.
Warum ist die Zufallsauswahl für den Gesellschaftsrat so relevant?
Im Gegensatz zu den bestehenden vielfältigen Instrumenten der Bürgerbeteiligung kommen durch eine Zufallsauswahl nicht nur einige interessierte Menschen zu Wort. Der Gesellschaftsrat hat den Anspruch, alle Gesellschaftsgruppen einzubinden. Also auch solche, die sonst eher als „politikfern“ bezeichnet werden und auch jene, die kritisch gegenüber den im Gesellschaftsrat behandelten Themen sind.
Auch in der Politik unterrepräsentierte Gruppen sollen mitentscheiden. Während im Bundestag beispielsweise 87 % Akademiker:innen sitzen und in der Bevölkerung Deutschland nur ca. 15 % studiert haben, soll der Gesellschaftsrat ein Abbild der Bevölkerung Deutschlands sein, sozusagen ein “Deutschland in Klein”. Die Zusammenstellung des Gesellschaftsrates sorgt so für sozial gerechtere Lösungen, da Menschen aus allen Teilen der Gesellschaft zusammenkommen und in den Beratungen gleichberechtigt sind. Machtungleichgewichte wie zwischen Geschlechtern und Generationen werden in den professionell moderierten Kleingruppen bestmöglich aufgebrochen.
Wir glauben daran, dass Menschen aller gesellschaftlichen Gruppen dazu in der Lage sind, sich für das Richtige zu entscheiden, wenn sie von Expert:innen zu einem Thema informiert werden und auf Augenhöhe miteinander beraten. Wir glauben an die Vernunft- und Selbstbestimmungsfähigkeit der Menschen – im Gesellschaftsrat können sie diese Fähigkeiten entfalten.
Was ist der Vorteil gegenüber direkter Bürger:innenbeteiligung, die es schon gibt?
Eine der Abstimmung vorangestellte ausgewogene Beratung durch Expert:innen und moderierte Diskussionsphasen finden bei bisherigen Beteiligungsformen sehr selten statt. Viele bisherige Beteiligungsformen haben lediglich abfragenden Charakter. Unterschiedliche Gesellschaftsgruppen treffen kaum aufeinander, geschweige denn kommen sie miteinander ins direkte Gespräch. Anders ist das beim Bürger:innenrat (auf welchem der Gesellschaftsrat basiert): Durch das Losverfahren treffen Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen aufeinander und kommen ins Gespräch. Im Bürger:innenrat sitzen nicht nur die politisch ohnehin schon Interessierten, sondern möglichst ein Abbild der Bevölkerung.
Bürger:innenräte stehen für Austausch auf Augenhöhe. Die in einem Bürger:innenrat erarbeiteten Maßnahmen entstehen durch den Einbezug von Expert:innenwissen sowie das informierte Alltagswissen und die Lebenswelten der Teilnehmenden. Die Maßnahmen spiegeln das wider, was ein Abbild der Bevölkerung hinsichtlich der Klimakrise bereit ist zu tragen. Im Mittelpunkt der Beratungen steht ganz klar die Aufgabe, sozial gerechte Maßnahmen zu erarbeiten. Im Vergleich zu Wahlen oder Referenden erzeugen Bürger:innenräte eine höhere Repräsentativität, erreichen mehr soziale Schichten und erzeugen eine breitere soziale Verantwortung.
Bisherige Erfahrungen mit Bürger:innenräten zeigen, dass die Ergebnisse solcher Räte hohe Akzeptanz in der Bevölkerung finden.
Wie hoch ist die Akzeptanz der Ergebnisse eines Bürger:innenrates (auf dem der Gesellschaftsrat basiert) normalerweise?
Die Erfahrung mit den Ergebnissen bisheriger Bürger:innenräte zeigt, dass Empfehlungen auf absolute Mehrheiten in der Bevölkerung stoßen. So stimmen den Empfehlungen des Bürgerrats Klima 2021 70% der repräsentativ Befragten zu.
Wie wird sichergestellt, dass keine Einflussnahme durch Sponsoring oder bestimmte Interessensvertreter:innen erfolgt?
Der Gesellschaftsrat ist kein dauerhaft bestehendes Gremium. Die Teilnehmenden werden ausgelost, man kann sich also nicht für eine Teilnahme „bewerben“ und die Themenauswahl ist von der Teilnehmendenauswahl abgekoppelt. Da die Teilnehmenden nicht auf ihre Wiederwahl angewiesen sind oder sonstigen Zwängen unterliegen, sind sie weniger anfällig für die Einflussnahme bestimmter Interessenvertretungen.
Das Format des Gesellschaftsrats ist so konzipiert, dass es den Menschen ermöglicht, vernünftige Entscheidungen zu treffen, weil sie von Expert:innen informiert werden und sich mit ihrem Gewissen und ihrer Moral in die Entscheidungsfindung einbringen können. Das Konzept des Gesellschaftsrats vertraut in die Fähigkeit der Menschen, vernünftige, dem Ausmaß der Krise angemessene und sozial gerechte Lösungen zu finden.
Wie wird sichergestellt, dass die Teilnehmenden am Gesellschaftsrat die nötige Fachkompetenz haben, um Empfehlungen abzugeben?
In der Vorphase der Diskussionen erfolgt eine ausgewogene Information der Teilnehmer:innen bzw. Gesellschaftsrät:innen mit Hilfe ausgewogener Expert:innen-Inputs (durch unterschiedlichste Menschen aus der Praxis, aus Politik und Wissenschaft, aus der Zivilgesellschaft oder von Verbänden), sodass eine ausreichende, fachliche Kompetenz für generelle Entscheidungen gewährleistet ist. Des Weiteren haben die Teilnehmenden in den Diskussionen jederzeit die Möglichkeit, fachliche Expertise zu befragen. So können auftretende Fragen oder Unklarheiten beseitigt werden.
Was sind die Kriterien für die Moderation? Welche Fähigkeiten müssen die Moderator:innen mitbringen?
Über die letzten Jahre fanden in Deutschland sowohl lokal als auch bundesweit Bürger:innenräte statt. So gibt es einen breiten Erfahrungsschatz in der Durchführung und Institute, die sich auf die Organisation von Bürger:innenräten spezialisiert haben. Diese Institute stellen für die Durchführung professionell geschulte Moderator:innen ein.
Die Moderator:innen sorgen dafür, dass vordefinierte Gesprächsregeln eingehalten werden. Es wird in Kleingruppen diskutiert. Jede Kleingruppe wird dabei moderiert. Es geht darum, alle Teilnehmenden gleichermaßen anzuhören und aussprechen zu lassen.
Wertschätzender Umgang ist selbstverständlich. Die Moderation wirkt Dominanz in den Kleingruppen entgegen, u.a. dadurch, dass jede:r Teilnehmende erst ein zweites Mal zu Wort kommen darf, wenn alle einmal gesprochen haben.
Die Professionalität der Moderator:innen ist essentiell: Die Moderation sorgt dafür, dass die Teilnehmenden, die aus unterschiedlichen Gesellschaftsgruppen kommen, miteinander ins Gespräch kommen und auf Augenhöhe beraten. Die Teilnehmenden sollen sich sicher fühlen und sich zugewandt zuhören können. Bei bisherigen Bürger:innenräten haben sich verschiedene Moderationsmethoden für dieses Ziel besonders bewährt, z.B. die Methode “Dynamic Facilitation”.
Beispiele für durchführende Beteiligungsunternehmen finden sich hier.
Wie werden die Expert:innen für den Gesellschaftsrat ausgewählt?
Die Expert:innen, die zu Beginn des Gesellschaftsrates Vorträge halten, um die zufällig ausgelosten Teilnehmenden des Gesellschaftsrates auf einen möglichst gleichen Wissensstand zum Thema zu bringen, werden von einem eigens hierfür gegründeten Gremium auswählt, dem so genannten “Beirat”. Im Beirat sitzen Vertreter:innen aus dem Parlament, der Wissenschaft, Wirtschaft, der Zivilgesellschaft (z.B. von der Klimakatastrophe besonders betroffene Akteur:innen) und weitere für das Thema relevante Akteur:innen. Auch sozialpolitische Perspektiven sind vertreten. Zudem sollte ein:e Expert:in für Bürgerbeteiligung im Beirat sitzen.
Dem Beirat, der bei bisherigen Bürger:innenräten meist aus plus minus 10 Personen besteht, kommt die Aufgabe zu, den Prozess zu begleiten und zu beraten. Neben der Aushandlung von Konflikten, benennt der Beirat die Expert:innen, die den Gesellschaftsrät:innen, Wissen zum Thema, in Form von Vorträgen mit auf den Weg geben.
Die Auswahl der Expert:innen muss ausgewogen sein. Es ist wichtig, dass unterschiedliche Perspektiven vertreten sind. Die Expert:innen müssen ihr Fachwissen zudem so vermitteln, dass es für die Teilnehmenden am Gesellschaftsrat gut verständlich ist. So wie die Teilnehmenden-Zusammensetzung des Gesellschaftsrates, sollte auch die Zusammensetzung der Expert:innen möglichst divers sein (unterschiedliche Altersgruppen, Geschlechter, Institutionen).
Wird mit der Forderung nach dem Ende der Nutzung fossiler Rohstoffe bis 2030 nicht das Ergebnis schon vorweggenommen?
Wenn wir die klimawissenschaftliche Realität anerkennen, müssen wir bis 2030 dem Zeitalter fossiler Rohstoffe ein Ende bereiten sein. Das geben nicht wir vor, sondern die physikalische Realität. Das Ziel ist ein Ende fossiler Rohstoffe bis 2030 um zudem der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung von Paris einzuhalten, zu folgen. Alle anderen Ziele würden uns keinen Weg aus der Krise und dem Kurs der Zerstörung bieten.
Die Realität stellt uns sogar in den konservativ vorsichtigsten Voraussagen (IPCC) ein Zeitfenster von 3-10 Jahren aus, um den Klimakollaps noch aufzuhalten, um das Überschreiten gefährlicher Kipppunkte zu verhindern (manche sind bereits überschritten). Das bedeutet: Wir haben eigentlich die 2020er Jahre, um genau das zu tun. Wir brauchen jetzt eine Vollbremsung und müssen bis spätestens 2030 die Nutzung der Fossilen beenden.
Selbst, wenn man wie der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) davon ausgehen würde, dass es noch ein kleines CO2-Budget gibt: Wenn Deutschland das verpflichtende Pariser Abkommen einhalten will, ist der deutsche Anteil am CO2-Budget bei linearer Reduktion 2030 aufgebraucht. 2030 ist also laut dem eigenen Expert:innenrat der Bundesregierung (dem SRU) die späteste Jahreszahl, die mit dem Pariser Abkommen vereinbar ist!
Die Forderung nach den anerkannten Zielen nimmt somit keineswegs das Ergebnis des Gesellschaftsrats vorweg. Die Maßnahmen und der Weg, auf dem wir bis 2030 keine fossilen Rohstoffe mehr beziehen werden, müssen auf demokratischem Wege ausgehandelt werden. Es muss sichergestellt werden, dass die erarbeiteten Empfehlungen (global) gerecht sind. Daher ist die Einberufung des Gesellschaftsrats unbedingt notwendig.
Wie lang würde es von der Einberufung des Gesellschaftsrates bis hin zu den fertigen Maßnahmen in etwa dauern?
Mit dem entsprechenden politischen Willen sowie ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen kann der Gesellschaftsrat in wenigen Monaten vorbereitet und durchgeführt werden.
In welchem Verhältnis steht der Gesellschaftsrat zur Regierung bzw. zu gewählten Gremien?
Der Gesellschaftsrat stärkt den gewählten Gremien den Rücken für eine entschiedene Klimapolitik. Unbeeinflusst von Interessensgruppen, Lobbyverbänden und medialen Scheindiskursen arbeitet er auf gut informierter Basis heraus, was die Bevölkerung mehrheitlich will, was sie bereit ist mitzutragen und einzubringen für die Rettung des Klimas und damit der Menschheit. Der Gesellschaftsrat liefert den Politiker:innen Entscheidungs- und Gestaltungsgrundlagen, für die keinerlei demokratische Zweifel geltend gemacht werden können.
Wie kann ein Gesellschaftsrat in Deutschland die Perspektive derer berücksichtigen, die am stärksten von der Klimakrise betroffen sind - nämlich der Menschen, die in den am stärksten betroffenen Erdregionen leben?
Im Beirat, also dem Gremium, das die wissenschaftliche Expertise auswählt, sind Akteur:innen, die besonders von der Klimakrise betroffen sind – also die Länder des globalen Süden – ebenfalls vertreten. Der Beirat wird also dafür Sorge tragen, dass diese Perspektive sich in den wissenschaftlichen Inputs wiederfindet. So wird es den Teilnehmenden ermöglicht, diese Perspektive mitzudenken.