Berlin, 18.01.2023, 14:35 – Vor dem Berliner Landgericht fand heute der Prozess gegen den 21-jährigen Berliner Medizinstudenten Johann O. statt. Nachdem er sich an einer Straßenblockade der Letzten Generation beteiligt hatte, verhängte das Amtsgericht im letzten Jahr eine Strafe von 600€, gegen die er Einspruch einlegte. Das Landgericht bestätigte heute das Urteil des Amtsgerichts. Johann wird gegen die Verurteilung Verfassungsbeschwerde einlegen.
Da Johann vor dem Gesetz noch Heranwachsender ist, ist als nächster Schritt die Verfassungsbeschwerde statthaft.
Für Johann steht fest: „Die Regierung handelt kriminell. Sie bricht wissentlich das Pariser Abkommen und manövriert uns in eine Katastrophe, aus der es kein Entkommen gibt. Dass ich und so viele andere, die auf dieses politische Versagen hinweisen, kriminalisiert werden, ist absurd und nicht hinnehmbar.”
Er erklärt weiter: „Das Landgericht hat entschieden, mich für meinen Protest gegen den Verfassungsbruch der Regierung zu bestrafen. Das kann und werde ich nicht einfach akzeptieren. Jetzt geben wir dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit, festzustellen, dass Protest, der stört, im Angesicht des Klimanotfalls angemessen ist.“
Schon heute müssen wir in Europa tausende Hitzetote beklagen. Weltweit jagt eine Dürre die nächste und lässt unzählige Menschen qualvoll verhungern, verdursten oder in auswegloser Armut versinken. Schon heute liegt das durch die Klimakatastrophe verursachte Leid jenseits jeder Vorstellungskraft.
Wolfgang Lucht, renommierter deutscher Physiker und Geographieprofessor im Bereich Klimaforschung und Chair der Abteilung Erdsystemanalyse am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung wollte heute als Sachverständiger vor Gericht aussagen. Er plante darzulegen, warum es notwendig ist, dem tödlichen Kurs der Bundesregierung Einhalt zu gebieten. Das Gericht lehnte dies mit den Worten ab, was er bezeugen könne, seien keine Tatsachen.
Carla Rochel, Sprecherin der Letzten Generation, ist entrüstet: „Das Gericht verschließt die Augen vor der Krise und will die Dramatik der Klimakatastrophe nicht anerkennen, geschweige denn sie in ihre Abwägungen mit einbeziehen. Es entzieht sich damit ganz klar seiner Verantwortung.”
Sie ergänzt entschlossen: „Der nächste Schritt für uns ist nun die Verfassungsbeschwerde. Das Bundesverfassungsgericht ist dann am Zug und muss entscheiden, welche Mittel uns als Gesellschaft noch bleiben, um für unser Überleben zu kämpfen. Wir geben ihm die Möglichkeit, seine Rechtsprechung aus dem Klimaurteil von 2021 fortzusetzen.“
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