Straßenblockade bleibt ohne Strafe – Münchner Gericht teilt Anliegen der Letzten Generation

München, 16.09.2022, 9:00 Uhr – Vor dem Amtsgericht in München ist es bei dem Verfahren gegen drei Unterstützer:innen der Letzten Generation nur zu einer Verwarnung gekommen. Im Februar hatten die drei Heranwachsenden eine Hauptverkehrsader in München blockiert, um gegen den katastrophalen Kurs der Bundesregierung in der Klimakrise Widerstand zu leisten. In dem Prozess nach Jugendstrafrecht wurde ihnen daher Nötigung vorgeworfen. Das Gericht machte heute jedoch klar, dass es die Anliegen der Angeklagten teilt und griff zu dem mildesten zur Verfügung stehenden Mittel.
16.09.2022 - Luca (20), Sarah (20) & Annina (20) bei ihren Gerichtsprozess im Amtsgericht München.
Foto: BR Abendschau vom 16.09.2022

Der heutige Gerichtsprozess fand vor der Kulisse einer bald unaufhaltbaren Klimakatastrophe statt. Laut UN-Berichten steuert die Menschheit auf eine rund 3 Grad heißere Welt zu. Milliarden Menschen werden dann Wasserknappheit, Hunger, Flucht und Krieg erleben. Deshalb wird inzwischen vor dem völligen gesellschaftlichen Kollaps gewarnt.

Obwohl über die Konsequenzen seit Jahrzehnten völlige Klarheit herrscht, hält die Bundesregierung weiter an einem Kurs fest, der die Gesellschaft immer tiefer in die Katastrophe hineintreibt. Deshalb sahen die drei Angeklagten es als ihre moralische Pflicht an, gegen dieses tödliche Verbrechen Widerstand zu leisten. 

Wörter wie Waldbrände, Krieg, Dürren, Hitzetote, Ende der menschlichen Zivilisation begegnen uns allen fast täglich im Zusammenhang mit der Erderhitzung. Anstatt die Augen davor zu verschließen, will ich die Tatsache anerkennen, dass wir uns in einem Klimanotstand befinden und nicht angemessen handeln. Ich halte es für meine Pflicht, dagegen anzukämpfen.”, teilt Annina Oberrenner (20) am Anfang der Verhandlung dem Gericht mit.

Während der Verhandlung stellten die Angeklagten auch immer wieder klar, dass sie die Entscheidung des Gerichts respektieren werden, sie jedoch völlig unabhängig von dem Urteil weiterhin beabsichtigen, zivilen Widerstand zu leisten. Auch wenn das bedeutet, dass sie dazu wieder Straßen blockieren müssen.

In seiner Urteilsverkündung stellte das Gericht klar, dass es die Anliegen der Angeklagten teile. Auch erkennt es ausdrücklich an, dass die Maßnahmen gegen die Erderhitzung im Kern viel zu gering sind. Der Richter sprach eine Verwarnung gegen die drei Unterstützer:innen der Letzten Generation aus. Dies ist das geringste mögliche Mittel im Jugendstrafgesetz, wenn das Gericht sich nicht zu der klaren Position eines Freispruchs durchringen kann. Eine solche Verwarnung bringt keine weiteren rechtlichen Konsequenzen mit sich.

Ich sehe das als einen gewissen Erfolg. Das Gericht hat mit seinem Urteil klargemacht, dass der Widerstand gegen die Vernichtung unserer Lebensgrundlagen durch die Regierung kein strafwürdiges Verhalten darstellt.” ordnet Luca Thomas (20) das Gerichtsurteil ein.

Luca Thomas (20)

Auch wenn ich mir gewünscht hätte, dass das Gericht den Mut findet, uns frei zu sprechen und sich damit gemeinsam mit uns gegen den tödlichen Kurs der Regierung zu stellen.” so Thomas weiter. 

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Carla Hinrichs
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