Richtigstellung: Letzte Generation NICHT als kriminelle Vereinigung eingestuft

Wie gestern mehrfach berichtet wurde, soll das Landgericht München die Letzte Generation kürzlich als kriminelle Vereinigung eingestuft haben. [1] Dabei handelt es sich allerdings um eine Falschinformation. Richtig ist, dass das Landgericht München in dem zitierten Beschluss lediglich den Anfangsverdacht bestätigte und damit die Rechtswidrigkeit einzelner Ermittlungsmaßnahmen verneinte. Der Beschluss liegt unserem Legal-Team im Original vor.

Ob die Generalstaatsanwaltschaft München mit ihrem Vorwurf der kriminellen Vereinigung (§129 StGB) gegen die Letzte Generation Erfolg haben wird, ist damit noch lange nicht geklärt. Aktuell ist noch nicht einmal klar, ob es zur Anklage kommen wird. Die Ermittlungen laufen noch. 

Im brandenburgischen Neuruppin ist man indessen schon ein wenig weiter. Die dortige Staatsanwaltschaft hat angekündigt, noch in diesem Jahr gegen fünf Unterstützer:innen der Letzten Generation Anklage nach §129 StGB erheben zu wollen. Der darauf folgende Prozess würde sich aller Voraussicht nach über mehrere Jahre und Instanzen ziehen.

Auch wenn die juristische Klärung, ob die Anschuldigungen gegen die Letzte Generation Bestand haben werden, noch lange nicht abgeschlossen ist, zeigen sie politisch und gesellschaftlich jetzt schon Wirkung. Das kritisierte auch Prof. Dr. Matthias Jahn, Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinem jüngst publizierten Fachartikel “Der blinde Fleck”. Bürgerinnen und Bürger werden sich sehr genau überlegen, inwieweit sie ihre Grundrechte auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG) in Bezug auf Klimapolitik weiter ausüben werden, wenn Unterstützer:innen der Letzten Generation zum Ziel von Razzien werden.

“Die öffentlichkeitswirksame Strafverfolgung von Mitgliedern der „LG“ als Beteiligte an einer kriminellen Vereinigung dürfte eine Vielzahl von Bürgern abgeschreckt haben, sich als Mitglied zu beteiligen, als Förderer zu unterstützen oder selbst für den Klimaschutz organisiert einzutreten.”, so Jahn in dem Artikel wörtlich. [2]

Die Menschen schränken sich also in ihren Grundrechten und ihrer politischen Teilhabe selbst ein, weil sie von der Verfolgung und der Vorverurteilung der Letzten Generation eingeschüchtert sind. So beschädigt das Vorgehen gegen die Letzten Generation jetzt schon unsere Demokratie. Auch wenn sich die Anklage nach  §129 StGB letztlich als gegenstandslos herausstellen sollte.  

[1] www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-11/letzte-generation-landgericht-muenchen-kriminell-klimaprotest
[2] verfassungsblog.de/der-blinde-fleck-2/