Nach Freispruch ging Staatsanwaltschaft in Revision

– Erstmalig beschäftigt sich das Oberlandesgericht Karlsruhe mit der Letzten Generation –

14.02.2024, 07:30 Uhr – Im November 2022 sprach das Amtsgericht Freiburg einen Unterstützer der Letzten Generation für die Teilnahme an drei Straßenblockaden im Februar 2022 frei. Das Gericht urteilte, dass es in den vorliegenden Fällen nicht verwerflich gewesen sei, durch friedliche unangemeldete Versammlungen auf die Klimakrise und den notwendigen Stopp des CO2-Ausstoßes hinzuweisen. Die Freiburger Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Sprungrevision ein.

Über ein Jahr später, am 20.02.2024, wird nun die Revisionsverhandlung am Oberlandesgericht Karlsruhe stattfinden. Damit beschäftigt sich deutschlandweit erstmals ein Oberlandesgericht in einer mündlichen Hauptverhandlung mit den Verkehrsblockaden der Letzten Generation.

Das OLG Karlsruhe ist darauf beschränkt, das Urteil auf Rechtsfehler zu prüfen. In seinem Urteil hatte das Amtsgericht Freiburg eine sehr umfassende Einzelfallabwägung vorgenommen. Dort wurde berücksichtigt, dass zwar die Autofahrenden durchaus erheblich in ihrer Fortbewegungsfreiheit eingeschränkt wurden, dies aber in den drei konkreten Einzelfällen verhältnismäßig gewesen sei. Und das trotz der bis zu 18 km Stau, die hierbei entstanden waren. 

Grund hierfür war u.a., dass nicht für ein beliebiges Thema demonstriert wurde, sondern für den in der Verfassung als Staatsziel hervorgehobenen Klimaschutz (siehe Art. 20a GG). Bei der Bewertung spielte auch eine Rolle, dass die aufgehaltenen Autofahrenden direkte Adressaten und Akteure der von den Versammlungen geforderten Mobilitätswende sind. Das vollständige Urteil ist verfügbar unter: openjur.de/u/2461049.html 

Damit könnte die Entscheidung des OLG Karlsruhe im Revisionsverfahren wegweisend sein für tausende Verfahren gegen Unterstützer:innen der Letzten Generation deutschlandweit. 

Rechtsanwältin Gröbmayr, die den Freispruch gegen den Revisionsantrag der Generalstaatsanwaltschaft verteidigt, sagt dazu: „Es wird höchste Zeit, dass der herausragenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG von obergerichtlicher Seite wieder die gebührende Geltung verliehen wird und die Kriminalisierung, der sich mutig und engagiert für den Erhalt unser aller Lebensgrundlagen, wie Art. 20a GG dies verlangt, einsetzenden Klimaaktivist:innen ein Ende gesetzt wird.

Dass in der Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 08.02.2024, von einem „Klimakleber“-Fall gesprochen und das amtsgerichtliche Urteil in sehr negativ verzerrter Weise dargestellt wird, nahm Gröbmayr allerdings mit großer Befremdung und Sorge zur Kenntnis: 
Man kann nur hoffen, dass die allgemeine mediale und lobbygetriebene Hetze gegen Klimaaktivist:innen dem Gericht nicht den Blick auf die ganz objektiv zu prüfenden Rechtsfragen verstellt.“, so Rechtsanwältin Gröbmayr.

Der Verein Rückendeckung für eine Aktive Zivilgesellschaft (RAZ) e.V., der das Verfahren am OLG betreut, steht dazu im Austausch mit Professor:innen für Straf- und Verfassungsrecht. Kontaktieren Sie gerne die untenstehenden Pressekontakte für entsprechende Anfragen an diese Expert:innen. 


Termine am 20.02.2024:

ab 09:00: Mahnwache der Letzten Generation vor dem OLG Karlsruhe

ab 10:00: Beginn Revisionsverhandlung, Sitzungssaal 1, Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstraße 10, 76131 Karlsruhe

ab 14:00: Protestmarsch der Letzten Generation durch Karlsruhe (Startpunkt: Nottinghamanlage)


Wichtige Hinweise:

Der Unterstützer der Letzten Generation, gegen dessen Freispruch die Staatsanwaltschaft Sprungrevision eingelegt hat, bittet die Presse, von einer Veröffentlichung seiner persönlichen Daten abzusehen. In dem Verfahren am 20.02.2024 geht es nicht um seine Person, sondern allein um die Klärung grundlegender Rechtsfragen von allgemeiner Bedeutung.