Mehrfach Anzeige gegen Polizei erstattet

– Klimabewegung werht sich gegen zunehmende Polizeigewalt –

Berlin, 29.01.2025, 9:15 Uhr – Die Repressionen gegen die Klimabewegung nehmen zu. Das zeigt eine heute veröffentlichte Studie, die von Green Legal Impact Germany e.V. in Kooperation mit Wissenschaftler:innen erstellt wurde. Der Bericht deckt die wachsenden Einschränkungen für die Klimabewegung auf und fordert ein Ende der rabiaten Polizeimethoden und der Kriminalisierung von Klimaprotesten.

Die veränderte Dynamik gegenüber der Klimabewegung zeigt sich beispielsweise an verstärkter polizeilicher Präsenz und an repressiven Maßnahmen wie dem Einsatz von Schmerzgriffen, Anklagen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und auch – wie im aktuellen Fall der bayerischen Klimaaktivistin Lisa Poettinger – Berufsverbot. Der Ton in politischen und medialen Diskursen hat sich verändert, sprachliche Diffamierungen nehmen zu, die Anklagen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und zunehmende polizeiliche Maßnahmen verstärken sich gegenseitig. Diese Veränderungen betreffen alle Teile der Bewegung und bedrohen die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.

Am Tag des LNG-Gipfels in Berlin (10.12.2024) wurde die zunehmende Polizeigewalt fĂĽr viele aufs Neue spĂĽrbar. Protestierende rund um dem Hotel Adlon waren verschärfter Polizeigewalt ausgesetzt, unter anderem durch die Anwendung sogenannter Schmerzgriffe. So wurden anlasslos Handgelenke ĂĽberstreckt, während zugleich von hinten ins Gesicht gegriffen und den betroffenen „die Nase nach oben und hinten gedrĂĽckt” wurde. Dabei vergingen sich oftmals mehrere Beamte an einer Person. 

Zahlreiche Versuche des RAZ e.V. und der Letzten Generation, diese Gewalt einzudämmen, waren erfolglos geblieben. Das Gespräch war unter anderem mit der Polizeiführung sowie den jeweiligen Einheiten am Protestort gesucht worden. Daher haben sich mehrere Betroffene mit Unterstützung des RAZ e.V. nun entschlossen, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Sie werden am Montag, den 03.02.2025 Anzeige wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung im Amt gemäß §§ 340 Abs. 1, 3, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB erstatten. Auch die nicht eingreifenden Polizeibeamt:innen vor Ort werden angezeigt, denn diese haben die Pflicht, ihre Kolleg:innen von der Körperverletzung abzuhalten. Dies ergibt sich ebenfalls aus § 340 Abs. 1 StGB.

Kristina Geyer (22) schildert ihre Erfahrungen während des LNG-Gipfels folgendermaĂźen: “An dem Tag ging alles ganz schnell: ‚Sind Sie festgeklebt?‘, fragt mich ein Polizist. ‚Ja‘, antworte ich. ‚Anscheinend doch nicht‘, sagt der Polizist und reiĂźt meine angeklebte linke Hand gewaltvoll vom Gehweg. Dann kommen zwei Beamte auf mich zu, der eine schreit mich an, ich solle aufstehen, ’sonst tut’s weh‘. Eine Sekunde später schleifen sie mich mit verdrehten Handgelenken ĂĽber den Asphalt. Der Schmerz durchzuckt meinen ganzen Körper, fährt in mich ein wie ein Blitz. Ich schreie auf. Der Polizist wirft einen Blick auf mich, ‚heul leise‘, sagt er, und drĂĽckt fester zu. Als wir bei dem Haufen ĂĽbereinander geschmissener Menschen ankommen, werfen sie mich einfach oben drauf. Manche Menschen bleiben dabei einfach liegen. Bewegen sich nicht mehr. Die Polizei interessiert das nicht.”

Theodor Schnarr, Pressesprecher der ehemals Letzten Generation: “Die maßlose Gewalt, die wir am 10.12.24 erfahren haben, war nur eines von tausenden Malen, bei denen die Polizei Berlin durch Missbrauch ihres Gewaltmonopols versucht hat, friedlich Demonstrierende von ihrem Versammlungsrecht abzuhalten. Sollte ich in einem Rechtsstaat Angst haben müssen, mich an einer friedlichen Versammlung zu beteiligen?”   

Dieses Vorgehen gegen friedlich Protestierende darf keinesfalls zur Normalität werden. Protest, der aufrüttelt und stört, ist Ausdruck einer lebendigen Demokratie. In diesem Klima der Unsicherheit und Angst werden Menschen gezielt von Versammlungen abgeschreckt und zivilgesellschaftliches Engagement im Kern erstickt. 



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