Stellungnahmen zum §129-Verfahren am Landgericht Flensburg eingereicht

– „Demokratie braucht Protest“ –

Miriam Meyer (in blauer Jacke) und weitere Unterstützer:innen der Letzten Generation vor dem Landgericht Flensburg.ⓒ Letzte Generation

Flensburg, 11.10.2024, 10.00 Uhr – Miriam Meyer (32), Unterstützerin der Letzten Generation und einzige Beschuldigte in der Anklage der Staatsanwaltschaft Flensburg wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, hat dem Landgericht Flensburg soeben zahlreiche Stellungnahmen aus der Zivilbevölkerung zu ihrem bevorstehenden Verfahren überreicht. 

Gemeinsam mit vier weiteren Unterstützer:innen der Letzten Generation ist Meyer am Freitagmorgen gegen 9.15 Uhr am Landgericht Flensburg eingetroffen. Sämtliche bislang eingegangenen Stellungnahmen wurden zur Stempelung einzeln an der Pforte abgegeben. Die eingereichten Stellungnahmen spiegeln die gleiche Empörung und Fassungslosigkeit wieder wie die Reaktionen auf die Anklage in Neuruppin Anfang dieses Jahres.

Vor dem Landgericht äußerte sich Miriam Meyer: „Ich bin hier am Landgericht Flensburg alleine wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Diese Anklage richtet sich aber nicht nur gegen mich, sondern gegen unser aller Recht auf friedlichen Protest! Daher gebe ich jetzt diesen großen Stapel Papier ab – unser aller Stellungnahmen zu dieser Anklage.“

Zusätzlich zu den Stellungnahmen zum Verfahren in Flensburg wurden dem Landgericht heute auch die Stellungnahmen zum Neuruppiner Verfahren überreicht. Hierzu Meyer weiter:„Die Verfahren in Neuruppin, Flensburg und München gehören zusammen. Sie sind alle Teil desselben Einschüchterungsversuchs, alle in gleicher Weise absurd und beängstigend.“

Am 7. Juni 2024 wurde Meyer von der Staatsanwaltschaft Flensburg im Rahmen des §129 StGB angeklagt. Das Verfahren nimmt sich ein Beispiel an der strafrechtlichen Verfolgung fünf weiterer Menschen der Letzten Generation wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin seit Mai 2024. Die Auswahl der jeweiligen Angeklagten erfolgte in beiden Fällen keinem erkennbaren Muster.

Miriam Meyer wird nicht der Bildung, sondern „nur“ der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung beschuldigt. In der Anklageschrift gegen die junge Frau werden verschiedene friedliche Proteste aufgeführt, darunter das Werfen von weißgefärbten Tennisbällen an den Münchner Landtag oder das Pflanzen von Blumen auf einem Sylter Golfplatz. 

Das Bündnis Menschen gegen Öl hatte die Anklage zum Anlass genommen, die Zivilgesellschaft zur Stellungnahme aufzurufen. Hierfür wurde auf der Website des Bündnisses ein Formular bereitgestellt. Die bisher ausgefüllten Formulare wurden heute dem Landgericht Flensburg überreicht. Sie müssen in die Akte mit aufgenommen und damit von Staatsanwaltschaft und Gericht berücksichtigt werden. Weitere Stellungnahmen über das Formular werden noch bis zum 16. Oktober entgegengenommen und an das Gericht übermittelt – dann endet die vom Gericht festgesetzte fünfwöchige Stellungnahmefrist.

Lina Johnsen (26), Sprecherin der Letzten Generation, betont: „Die Flensburger Anklage scheint sich nur gegen eine von uns zu richten. Miriam soll ganz allein vor Gericht gezerrt werden. Aber gemeint und betroffen sind wir alle. Eine Justiz, die gegen friedliche Klimaaktivisten ihr schärfstes Schwert zieht, während sie die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen ungestraft geschehen lässt, eine solche Justiz ist eine Bedrohung für unsere Demokratie. Denn Demokratie braucht Protest!“